Leistungen
Steuern müssen nicht kompliziert sein – wir machen sie einfach! Als Ihr verlässlicher Lohnsteuerhilfeverein stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerlast zu minimieren und Ihre Rechte als Steuerzahler voll auszuschöpfen. Entdecken Sie unsere umfassenden Leistungen und profitieren Sie von unserem Fachwissen!


Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.

Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.

Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.

Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.

Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.


Ihr Mehrwert
- Wir ermöglichen Ihnen mehr Zeit. Durch unsere Mitwirkung verlängert sich die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung.
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung professionell, zeitnahe und unkompliziert. Sie haben die Wahl zwischen einem persönlichem Gespräch, der Einreichung in Papierform oder der elektronischen Einreichung.
- Nach der Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei einer laufenden Mitgliedschaft eine übersichtiliche Vorausberechnung Ihrer Einkommensteuer- Erstattung oder -Nachzahlung.
- Durch das Werben von weiteren Vereinsmitgliedern erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 15,00 Euro. Erfahren Sie hier mehr, wie Sie davon profitieren können.
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.
Wir leisten für Sie Hilfe in folgenden Steuerangelegenheiten
- Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ( Arbeitnehmer), sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner), Einkünften aus Unterhaltsleitungen oder Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG.
- Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die insgesamt die Höhe von 18.000,00 € (im Falle der Zusammenveranlagung 36.000,00 €) nicht übersteigen.
- Bei Einnahmen aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer (Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB) – zusammen mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG.
- Bei Einkünften für Photovoltaikanlagen die in § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 Nr. 1 – 4 UStG genannte Voraussetzungen erfüllen.
- Bei Hilfestellungen zur richtigen Steuerklasse und dem Antragsverfahren.
FAQ – Häufige Fragen
Wir antworten
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um unsere Leistungen, die Mitgliedschaft und alles Weitere. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen über unsere Kontaktmöglichkeiten gerne jederzeit zur Verfügung.
Was leistet der DS Lohnsteuerhilfeverein e.V. für mich?

Unsere Leistungen für Sie:
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
Wir stehen Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung – ohne Zusatzkosten.
Wir erstellen sämtliche Anträge für Ihre Steuerermäßigung.
Wir legen, falls notwendig, Einspruch für Sie ein.
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanamt für Sie.
Wie kann ich Mitglied werden?

Vereibaren Sie gerne einen persönlichen Termin oder senden Sie uns den Aufnahmeantrag zu.
Wann wird meine Steuererstattung ausgezahlt?

Ihre Einkommenssteuererstattung oder -nachzahlung wird Ihnen nach dem Erstellen des Einkommenssteuerbescheides durch das Finanzamt ausgezahlt. Einen Einfluss auf die Dauer haben wir hierbei leider nicht.
Kann jeder Mitglied im DS Lohnsteuerhilfeverein werden?

Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen sowie sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von Immobilien. Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Ledigen bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagten nicht übersteigen.
Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.
Was kostet eine Mitgliedschaft?

Unser jährlicher Mitgliedsbeitrag ist nach Ihren Bruttoeinnahmen gestaffelt. Den genauen Jahresbeitrag entnehmen Sie gerne der Beitragstabelle.
Welche Unterlagen benötige ich?

Um Ihnen ein optimales Ergebnis zu gewährleisten benötigen wir alle wichtigen Unterlagen und Nachweise. Diese können Sie unserer Checklisten entnehmen.
Wie kann ich meine bestehende Mitgliedschaft beenden?

Um Ihre Mitgliedschaft zu beenden können Sie gerne das Musterschreiben zur Kündigung verwenden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.11 eines jeden Jahres bei uns eingegangen sein.
Ihr persönlicher Ansprechpartner – Dennis Peters
Schreiben Sie mir bei Fragen oder Terminvereinbarungen eine Nachricht über das Kontaktformular, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine kurze Nachricht über Whatsapp. Ich freue mich darauf von Ihnen zu hören. Der persönliche Kontakt in der Beratungsstelle ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.













